// Private Stocherkahnfahrten (Klassisch, BBQ, JGA sowie Pinsa, Getränke)
Bezahlung nur in Bar vor Ort und in EURO, da die Quittung direkt nach der Fahrt vom Stocherkahnfahrer mit Kleingewerberegelung nach § 19 UStG ausgestellt wird. Hier fällt KEINE 19 % Mehrwertsteuer an!
Eine Liste der EC Automaten in der Nähe, finden Sie hier:
// Firmenfahrten
Fahrten auf Rechnung nur möglich für Bestandskunden nach Absprache.
Bei Neukunden IMMER Vorab Überweisung oder Barzahlung vor Ort nach der Stocherkahnfahrt!
Da wir auf dem Fluß (Neckar) unterwegs sind, bieten wir KEINE Kreditkartenzahlung an!