Allgemeine Geschäftsbedingungen für

ViaVerde Events & Stocherkahn ViaVerde in Tübingen

Auszug der wichtigsten Bedingungen:

  • Der StocherkahnfahrerIn hat das Hausrecht auf dem Stocherkahn. Seinen Anweisungen sind unbedingt Folge zu leisten! Bei sicherheitskritischem Zuwiderhandeln der Anweisungen (z. B. durch Alkoholeinfluss), kann die Stocherkahnfahrt vorzeitig angebrochen werden. Die Vergütung wird dennoch zu 100% fällig.
  • Der StocherkahnfahrerIn und ViaVerde übernehmen keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte mitgeführte Wertgegenstände.
  • Der StocherkahnfahrerIn und ViaVerde haften nicht für selbst herbeigeführte Personenschäden. Schäden an Personen durch grob fahrlässiges Handeln des StocherkahnfahrerIn sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
  • Die Zeit für das Ein- und Aussteigen, sowie Auf- und Abbau von Grill, Zeit für Dekoration sowie Ein- und Ausdecken von Catering sind in der gebuchten Zeit beinhaltet.
  • Bei verspätetem Antritt der Stocherkahnfahrt ist der StocherkahnfahrerIn oder ViaVerde nicht verpflichtet, über die gebuchte Restfahrtdauer hinaus zu verlängern. In der Regel hat der StocherkahnfahrerIn eine nächste Fahrt direkt im Anschluss. Die Vergütung zum vollen vereinbarten Preis ist davon nicht berührt. Aus Kulanz kann der StocherkahnfahrerIn vor Ort entscheiden, ob er/sie eine Verlängerung anbietet, nett Fragen hilft oft.
  • Die Bezahlung der Stocherkahnfahrt erfolgt nach Ende der Fahrt in Bar vor Ort an den StocherkahnfahrerIn, falls nichts anders schriftlich vereinbart wurde.
  • Bei Regen finden die Stocherkahnfahrt auch statt, es sei denn der StocherkahnfahrerIn oder ViaVerde muss die Fahrt wegen Sicherheitsbedenken (z. B. Gewitter, Sturm, Hochwasser, Hitze usw. absagen. Dann fallen keine Kosten für Sie an. Nur durch Abschluss der ViaVerde Schönwetter Versicherung (VSV) bei der Buchung der Stocherkahnfahrt, fällt bei Regen nicht der Stocherkahnpreis, sondern nur die VSV Gebühr, an. Bei einem notwendigen Abbruch der Stocherkahnfahrt erfolgt keine Erstattung des Stocherkahnpreises. Der Preis fällt in voller Höhe an.
  • Mit Betreten des Stocherkahns gilt die Fahrt als Angetreten und der vereinbarte Betrag wird fällig.
  • Die Stornierung ist 5 Tage vor Fahrtbeginn kostenfrei möglich, es sei denn es wurde etwas anders schriftlich vereinbart. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und von uns schriftlich bestätigt werden. Liegt Ihnen oder ViaVerde keine schriftliche Stornierungsbestätigung vor, ist der Volle vereinbarte Betrag fällig. Bei nicht erscheinen ohne schriftliche Stornierungsbestätigung ist der vereinbarte Betrag zu 100% fällig (auch bei Corona Erkrankung).
  • Unsere ViaVerde Gutscheine sind gesetzlich 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und können nur in der Saison von April bis Oktober eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

 

1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlungen von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der ViaVerde Events ViaVerde Events: Inhaber Oliver Ueltzhöffer, Auf der Stelle 10, 72074 Tübingen, (nachfolgend ViaVerde Events genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der ViaVerde Events sind demnach nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.
1.2 Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der ViaVerde Events schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung der ViaVerde Events gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
2.1 Die Angebote der ViaVerde Events sind stets freibleibend. Die etwaigen als „Kostenrahmen“, „Kostenschätzung“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der ViaVerde Events sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn die ViaVerde Events nicht innerhalb von 14 Werktagen widerspricht.
2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die ViaVerde Events für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

3. Preise
3.1 Die Angebotspreise werden in Euro angegeben und haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
3.2 Die ViaVerde Events ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.3 Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
3.4 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten nicht ein.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der ViaVerde Events. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnung der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
3.6 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der ViaVerde Events sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungs-sätzen der ViaVerde Events in Rechnung gestellt.

4. Transport, Verpackung, Liefertermine
4.1 Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die ViaVerde Events den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den preiswertesten und schnellsten Weg.
4.2 Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist die Agentur berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
4.3 Transportschäden sind der ViaVerde Events unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen des Kunden abgetreten.
4.4 Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der ViaVerde Events erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der ViaVerde Events genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort und auf Gefahr des Kunden.
4.5 Der von der ViaVerde Events unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort gehen zu Lasten des Kunden.
4.6 Liefertermine sind nur gültig, soweit sie von der ViaVerde Events ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

5. Abnahme, Gefahrübergang, Annahmeverzug
5.1 Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der ViaVerde Events zu dem von dieser genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.
5.2 Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für die Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Kunden als fertig gestellt und abnahmefähig gelten.
5.3 Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5.4 Kann die Leistung der ViaVerde Events aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der ViaVerde Events gilt dann als erfüllt.
5.5 Befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Leistung der ViaVerde Events / der Ware in Verzug und leistet er eine angeforderte Vorauszahlung nicht, so ist die ViaVerde Events berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch neben etwa bereits entstandenen Frachtkosten in Höhe von 40% des Netto-Warenwertes geltend zu machen. Bei speziell für den Auftraggeber erstellten oder gefertigten Waren gilt eine 100-prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.

6. Kündigung / Stornierung
6.1 Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die ViaVerde Events die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40 % des dafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendung vereinbart.
6.2 Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistung der ViaVerde Events ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die ViaVerde Events nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6.3 Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die ViaVerde Events den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt der ViaVerde Events vorbehalten.

7. Pflichten des Kunden, Veranstalter-Haftpflicht
7.1 ViaVerde Events ist verpflichtet eine Stocherkahn und Floß-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Diese deckt Personen- und Sachschäden ab die durch den Bootbetrieb entstanden sind. Ausgenommen davon sind der Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Gäste, wie zum Beispiel elektronisches Equipment, Schlüssel, Brillen oder Schmuck.
7.2Der Kunde hat der ViaVerde Events alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der ViaVerde Events.
7.3 Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der ViaVerde Events unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
7.4 Als Veranstalter ist der Kunde verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
7.5 Der Kunde verpflichtet sich im Bedarfsfall, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.
7.6 GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art werden von der ViaVerde Events auf Kosten des Kunden im Bedarfsfall eingeholt.

8. Gewährleistung
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der ViaVerde Events bei Abnahme zu prüfen und Mängel zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Fall müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der ViaVerde Events zugegangen sein.
8.2 Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserungen richtet sich nach dem Ermessen der ViaVerde Events, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht.
8.4 Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.
8.5 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der ViaVerde Events die Feststellung der Mängel erschwert.
8.6 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

9. Haftung
9.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die ViaVerde Events nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der ViaVerde Events nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der ViaVerde Events gegenüber diesem verlangen.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die ViaVerde Events nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die ViaVerde Events nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
9.4 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird.
9.5 Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
9.6 Soweit Schäden durch die ViaVerde Events nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 30 % des vereinbarten ViaVerde Eventshonorars begrenzt.
9.7 Wird der ViaVerde Events grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf die Höhe des ViaVerde Eventshonorars begrenzt.
9.8 Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der ViaVerde Events.

10. Schutzrechte
10.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der ViaVerde Events oder von ihr – auch im Namen des Kunden – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der ViaVerde Events. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die ViaVerde Events oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
10.2 Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der ViaVerde Events nur für die laut Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der ViaVerde Events zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der ViaVerde Events oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der ViaVerde Events, auch wenn Sie dem Kunden berechnet werden.
10.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach den vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewährung dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die ViaVerde Events ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die ViaVerde Events von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten. 10.4 Die ViaVerde Events ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnung nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden. Die ViaVerde Events kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

11. Aufbewahrung von Unterlagen
Die ViaVerde Events bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten, CDs usw.) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monates nach Beendigung des Auftrags zurückverlangt werden, übernimmt die ViaVerde Events keine Haftung.

12. Zahlungsbedingungen
12.1 Die ViaVerde Events ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
12.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
12.3 Darüber hinaus ist die ViaVerde Events berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen:
• 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
• 50 % der vereinbarten Vergütung bei Erhalt der Endabrechnung.
12.4 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
12.5 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die ViaVerde Events berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
12.6 Die ViaVerde Events ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung der Ziffer 6.3 dieser Bedingungen.

13. Aufrechnung und Abtretung
13.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
13.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der ViaVerde Events übertragbar.

14. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser personenbezogene Daten, gleich ob sie von der ViaVerde Events selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

15. Referenzrecht
Die ViaVerde Events ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen; der Kunde ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Bei Werbe- und ähnlichen Maßnahmen darf die ViaVerde Events zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen der ViaVerde Events ohne Entgeltanspruch des Kunden zu.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der ViaVerde Events, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16.2 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Coypright 2022 – Oliver Ueltzhöffer, Stand Januar 2022